Urheberrecht auf Facebook & Co.: Tipps eines Rechtsanwalts im Urheberrecht

Viele Menschen nutzen Social Media im Alltag. Das Teilen und Hochladen von Inhalten über verschiedene Social Media-Plattformen ist ganz normal geworden. Kaum einer macht sich jedoch große Gedanken darüber, ob mit diesem Verhalten Rechte verletzt werden. Jedoch gilt auch in den sozialen Medien das Urheberrecht. Sollten Sie nach dem Lesen diesen Blogbeitrages weitere oder konkrete Fragen zum Thema Urheberreicht und Social Media haben, berate Ich Sie gerne persönlich in meiner Media Kanzlei in Frankfurt.
Urheberecht in Social Media

Was fällt unter das Urheberrecht in Bezug auf Social Media?

Das Urheberrecht in Bezug auf Social Media bezieht sich auf die rechtlichen Schutzrechte für Inhalte, die auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht werden. Dazu gehören:

  • Fotos und Videos: Jedes Foto oder Video, das von einer Person erstellt wird, ist automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet, dass andere Personen nicht ohne Erlaubnis des Urhebers diese Inhalte verwenden, reproduzieren oder verändern dürfen.
  • Texte und Beiträge: Geschriebene Beiträge und Texte sind ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt. Dies gilt für Status-Updates, Kommentare, Blogposts und andere schriftliche Inhalte.
  • Musik und Audioinhalte: Musikstücke, Soundeffekte und andere Audioinhalte unterliegen ebenfalls dem Urheberrechtsschutz.
  • Grafiken und Designs: Grafiken, Illustrationen, Logos und andere visuelle Elemente sind durch das Urheberrecht geschützt.

Welche Rechte haben Inhaber des Urheberrechts in den sozialen Medien?

Es ist wichtig zu beachten, dass der Inhaber des Urheberrechts das ausschließliche Recht hat, zu entscheiden, wie seine Werke verwendet werden dürfen. Daher müssen Nutzer von Social-Media-Plattformen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Rechte haben oder die Erlaubnis des Urhebers einholen, bevor sie Inhalte verwenden oder teilen. Andernfalls können rechtliche Konsequenzen drohen.

Das Teilen von Inhalten

Möchten Sie auf einen Beitrag oder Artikel aufmerksam machen, so können Sie dies auf vielen Plattformen durch das Teilen auf Ihrem eigenen Profil tun. In Bezug auf das Urheberrecht zulässig ist ein solches Teilen von Inhalten dann, wenn der Urheber auf seiner eigenen Webseite eine Funktion zum Teilen einbaut. Aus dem zur Verfügung stellen dieser Funktion durch den Urheber leiten Juristen dessen Einverständnis für das Teilen seiner Inhalte ab. Wenn keine Möglichkeit zum Teilen gegeben ist, sollten Sie sicherheitshalber keine Inhalte teilen, um rechtliche Verstöße zu vermeiden.

Posts, Likes, Verlinkungen, Embeddings und mehr

Auf Social Media können Sie Inhalte auf verschiedene Art und Weise teilen bzw. hochladen. Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihren Posts, zur Vergabe von Likes, zur Verlinkung fremder Inhalte, zu Embeddings, zur Bildernutzung, Musiknutzung und weiteren Themen haben, wenden Sie sich gerne an die Media Kanzlei von Rechtsanwältin Michaela Kirchner in Frankfurt.

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