Online-Scheidung im Fokus: Familienrecht verstehen und navigieren

Es gibt verschiedene Rechtsanwälte und Kanzleien, die Scheidungen online ermöglichen und Unterstützung bei der Einreichung von Scheidungsanträgen und der Abwicklung des Scheidungsverfahrens online anbieten. Doch was steckt dahinter? Kann man durch eine Online-Scheidung tatsächlich Kosten sparen, so wie es überwiegend angepriesen wird? Wenden Sie Interesse an der Durchführung einer Online-Scheidung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, Michaela Kirchner - Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Frankfurt am Main.
Wie kann eine Online-Scheidung helfen.

Eine Ehescheidung online durchführen: Was bedeutet das und was müssen Sie beachten?

Die grundsätzliche Voraussetzung für die Einreichung eines Scheidungsantrages ist, dass Sie bereits seit einem Jahr oder länger von Ihrem Ehepartner getrennt leben. In bestimmten Sonderfällen ist eine Stellung des Scheidungsantrages auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres möglich, doch dies ist nicht die Regel. Die zweite Voraussetzung für den Ausspruch der Ehescheidung nach einem Jahr Trennung ist, dass der andere Ehegatte dem Antrag auf Ehescheidung zustimmen wird. In solchen Fällen spricht man von einer „einvernehmlichen Ehescheidung“. Die Durchsetzung einer Scheidung gegen den Willen des anderen Ehegatten ist erst nach einer absolvierten Trennungsdauer von mehr als drei Jahren möglich. Diese – in der Praxis doch recht seltenen Fälle – werden als „streitige Ehescheidung“ bezeichnet.

Der Unterschied einer Online-Scheidung zu einer herkömmlichen Ehescheidung ist schlicht jener, dass die Kommunikation mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin vollständig über Fernkommunikationsmittel verläuft, sei es per E-Mail, Post oder Telefon. Auf diesem Weg sparen Sie Zeit und Kosten, welche Sie ansonsten für einen Kanzleibesuch aufwenden müssten. 

Wichtig zu wissen, dass die Art der Durchführung des Scheidungsverfahrens keinen Einfluss auf die tatsächlichen Gebühren des Scheidungsverfahrens hat! Sowohl die Kosten für die anwaltliche Vertretung wie auch die mit dem Verfahren entstehenden Gerichtskosten werden in jedem Verfahren durch den dort zugrundeliegenden Streitwert bestimmt. Eine Kostenersparnis ist hier nicht möglich, da diese Gebühren gesetzlich festgelegt und vorgeschrieben sind. 

Jedoch können Sie im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung zumindest Anwaltskosten in der Hinsicht sparen, dass sich nur der Antragstellende Ehegatte überhaupt anwaltlich vertreten lassen muss. Sofern der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmen möchte und es keine weiteren Streitpunkte gibt, benötigt der andere Ehegatte keinen eigenen anwaltlichen Rechtsbeistand und kann selbst ohne anwaltliche Vertretung den vom Gericht anberaumten Scheidungstermin wahrnehmen. Auf diesem Weg können die Kosten für die Hinzuziehung eines zweiten Rechtsanwalts gespart werden. 

Wichtig zu verstehen ist jedoch, dass diese Möglichkeit der Kostenersparnis für alle einvernehmlichen Ehescheidung gilt, unabhängig von der Art der Durchführung des Verfahrens. 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass eine Online-Scheidung lediglich eine Online-Kommunikation mit dem eigenen Rechtsanwalt nach sich zieht. Dies kann von Vorteil sein, wenn es ohnehin kaum Regelungsbelange gibt und so eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation ermöglicht wird. 

Der tatsächliche Scheidungstermin ist jedoch derzeit noch in Person zu absolvieren. Bei manchen Gerichten in Deutschland ist die Durchführung einer Verhandlung in speziellen Ausnahmefällen auch heute schon online möglich, doch die Regel ist, dass Sie zu Ihrem Scheidungstermin persönlich erscheinen müssen.  

Wie ist der Ablauf einer Online-Scheidung?

Eine Online-Scheidung kann je nach Rechtsanwalt und Kanzlei variieren, aber im Allgemeinen folgt sie einem ähnlichen Ablauf:

Registrierung und evtl. Fragebogen

Zunächst müssen Sie Ihre Kontaktdaten bei der Kanzlei hinterlassen und in der Regel einen Fragebogen mit den für den Scheidungsantrag relevanten Informationen ausfüllen. 

Scheidungsdokumente

Basierend auf den von Ihnen preisgegebenen Informationen wird ein Scheidungsantrag generiert, welcher Ihnen vorab für eine Durchsicht zugesendet wird. Nachdem Sie die Dokumente erhalten haben, sollten Sie diese auf Vollständigkeit überprüfen, und anschließend freigeben. Anschließend wird Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag für Sie bei dem zuständigen Gericht einreichen. 

Ablauf des Verfahrens

Nach der Einreichung des Scheidungsantrages bekommen Sie eine Gerichtskostenrechnung übersandt, welche Sie bezahlen müssen. Nachdem dieses Geld bei dem zuständigen Gericht eingegangen ist, wird dieses den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten zustellen. Nun werden von Seiten des Gerichts alle notwendigen Schritte zur Weiterführung des Verfahrens eingeleitet, wie die Einholung der Zustimmung des anderen Ehegatten und gegebenenfalls die Durchführung des Versorgungsausgleiches. Sind alle Regelungspunkte geklärt, erlässt das Gericht per Verfügung einen Termin, zu dem Sie persönlich geladen werden. An diesem Scheidungstermin überzeugt sich das Gericht in Person davon, dass beide Ehegatten sich scheiden lassen wollen. Wird hier die Zustimmung ausgesprochen erlässt das Gericht im Anschluss mündlich den Scheidungsbeschluss. 

Scheidung durch Ausstellen der Scheidungsurkunde

Rechtskräftig und damit offiziell geschieden sind Sie nach dem Scheidungstermin sobald Sie die schriftliche Scheidungsurkunde mit dem Stempel des Rechtskraftvermerks in Händen halten. Dieses Originaldokument benötigen Sie in Ihrem weiteren Leben für eine eventuelle Wiederheirat oder andere Behördengänge. 

Wann sollten Sie sich gegen eine Online-Scheidung entscheiden?

Eine Online-Scheidung ist möglicherweise nicht empfehlenswert, wenn komplexe rechtliche Fragen oder Streitigkeiten bestehen, die eine persönliche und in die Tiefe gehende rechtliche Beratung erfordern. Auch, wenn eine hohe emotionale Belastung vorliegt und persönliche Unterstützung benötigt wird, empfiehlt sich eine Online-Scheidung unter Umständen eher weniger. Sollten Vermögenswerte aufgeteilt werden müssen, die eine genaue Bewertung erfordern oder sollte es Fragen des Sorgerechts, des Umgangsrechts sowie der Unterhaltszahlungen für Kinder geben, so ist in der Regel eine umfangreichere Kommunikation mit Ihrem Rechtsanwalt notwendig, so dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob Absprachen in solchen Fällen in einem persönlichen Treffen oder über Fernkommunikationsmittel durchgeführt werden können. Wenden Sie sich in Frankfurt am Main gerne an Ihre Scheidungsanwältin Rechtsanwältin Michaela Kirchner für eine Beratung.

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