ONLINE Rechtsberatung im Familienrecht und Onlıne scheıdung
In Familienangelegenheiten bitte ich meine rechtliche Beratung zum Familienrecht und zur Online Scheidung entweder online deutschlandweit oder örtlich in einem persönlichen Gespräch im Großraum Frankfurt am Main
an. Für persönliche Treffen erfolgt eine Kooperation mit der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei
Eisenmann-Kohl aus Flörsheim am Main: www.floersheimer-kanzlei.de
Ehescheidung
Bei dem Scheitern einer Ehe gibt es in den meisten Fällen einen erheblichen Klärungsbedarf. Damit sich diese Differenzen nicht zu einem handfesten Streit entwickeln, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um alle aufkommenden Fragen hinsichtlich der Trennung und Ehescheidung gemeinsam mit Ihnen zu besprechen und für Sie vorteilhafte Lösungen zu erarbeiten.
Umfasst ist hierbei das gesamte Paket der Trennung und Scheidung bedingten Problemkreise wie die Haushaltsauflösung, die Vermögensauseinandersetzung inklusive einer Verwertung oder Teilungsversteigerung der gemeinsamen Immobilie, die Regelung des Versorgungsausgleichs und die Durchsetzung von Ansprüchen aus Zugewinn, Gesamtschuldnerausgleich und weiteren Zahlungsansprüchen.
Sollte es in Ihrem Fall keinen über die Ehescheidung hinausgehenden Regelungsbedarf geben, Sie sind sich sicher, dass Ihr Ehepartner der Scheidung zustimmen wird und es ist nur die Durchführung des Versorgungsausgleiches von Amts wegen vorzunehmen, dann handelt es in diesem speziellen Fall um eine einvernehmliche Scheidung (einvernehmliche Scheidung Fettdruck).
Gerne bin ich Ihnen auch bei der Durchführung dieser einvernehmlichen Scheidung behilflich. Diese kann ganz unkompliziert, schnell und deutschlandweit im Rahmen einer Online-Scheidung (Verlinkung zur Seite online-scheidung) durchgeführt werden.
Unterhalt
Für alle Fragen zum Thema Unterhalt stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ganz gleich, ob es sich um die Neuberechnung eines Unterhaltsanspruchs, die Anpassung eines bestehenden Titels oder die gerichtliche Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs handelt, ich bin gerne dabei behilflich das Ihnen zustehende Recht zielstrebig und gewissenhaft einzufordern.
Dabei werden von meinen Leistungen alle Konstellationen der gesetzlich geregelten Unterhaltsansprüche erfasst: Vom Kindesunterhalt über den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt wie auch den Elternunterhalt oder der Unterhaltsanspruch nicht verheirateter Eltern während der Kindererziehungszeiten.
Sorge- und Umgangsrecht
Streitigkeiten um die elterliche Sorge oder die Gestaltung einer in der Praxis tauglichen Umgangsregelung können extrem nervenaufreibend und emotional belastend sein. Ganz egal ob es Ihr Ziel ist, dass alleinige Sorgerecht zu beantragen, da der andere Elternteil bei wichtigen Regelungsangelegenheiten für die Kinder nicht mitwirkt oder wenn es zu Auseinandersetzungen wegen der nicht Einhaltung einer Umgangsvereinbarung kommt. Häufig fühlt man sich in solchen Fällen überfordert und weiß nicht weiter. Eine Eskalation der Situation ist im Hinblick auf die Interessen der Kinder oftmals nicht gewünscht, aber leider nicht immer unumgänglich.
In solchen Fällen stehe ich Ihnen beratend und bei Bedarf auch gerne vermittelnd zur Seite, um Sie dabei zu unterstützen, eine außergerichtliche Einigung mit dem anderen Elternteil in Belangen des Sorgerechts und des Umgangs zu erwirken, die im Interesse aller Beteiligten und vor allem dem Wohl der Kinder ist.
Sollte jedoch eine Einigung trotz aller Bemühungen nicht möglich sein, bin ich Ihnen gerne auch bei der Durchsetzung der von Ihnen gewollten Regelung vor Gericht behilflich.
Gewaltschutz- und Kindeswohlverfahren
Wenn eine Beziehungsstreitigkeit derart eskaliert, dass es zu häuslicher Gewalt kommt, ist schnell einmal die Polizei vor Ort und spricht eine Wegweisungsverfügung aus. Da diese Verfügungen in der Regel jedoch zeitlich begrenzt sind, bieten sie nur kurzzeitigen Schutz vor weiteren Übergriffen. Wenn Sie sich und Ihre Kinder darüber hinaus vor einem handgreiflichen Partner schützen möchten, gibt es die Möglichkeit in einem gerichtlichen Eilverfahren die bisher
gemeinsam bewohnte Wohnung für sich zu beanspruchen und gegen den gewalttätigen Partner für mehrere Monate ein Kontaktverbot zu erwirken. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, wenden Sie sich an mich, damit Ihnen schnell und zuverlässig geholfen werden kann!
Auch in von Behörden eingeleiteten Verfahren bezüglich einer potentiellen Kindeswohlgefährdung helfe ich Ihnen, Sie gegenüber dem Jugendamt und dem Gericht zu vertreten und eine für das Kind optimale Lösung zu erwirken.
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